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   BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80   

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BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80 (https://dejure.org/1980,13777)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1980 - 3 StR 152/80 (https://dejure.org/1980,13777)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 (https://dejure.org/1980,13777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die Beurteilung der inneren Seite des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Notwendigkeit der ausdrücklichen Erörterung der Bewusstseinslage des Täters in Bezug auf das Mordmerkmal "niedrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Ein Schuldspruch wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen setzt die Feststellung voraus, daß der Täter sich bei Begehung der Tat derjenigen Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH LM § 211 Nr. 2; BGHSt 6, 329; BGH NJW 1967, 1140).

    Oft wird dies zwar "mit einem Blick" geschehen (BGHSt 6, 329) und bedarf dann keiner näheren Erörterung.

  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Ein Schuldspruch wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen setzt die Feststellung voraus, daß der Täter sich bei Begehung der Tat derjenigen Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH LM § 211 Nr. 2; BGHSt 6, 329; BGH NJW 1967, 1140).
  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Das hat der Senat unter Hinweis auf eine Reihe weiterer Entscheidungen (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 - und vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77; vgl. dazu auch Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79) zuletzt in seinem eine Entscheidung desselben Gerichts betreffenden Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - bekräftigt.
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 65/80

    Besondere Bedeutung der inneren Tatseite bei Handeln aus niedrigen Beweggründen -

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Das hat der Senat unter Hinweis auf eine Reihe weiterer Entscheidungen (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 - und vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77; vgl. dazu auch Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79) zuletzt in seinem eine Entscheidung desselben Gerichts betreffenden Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - bekräftigt.
  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 652/76

    Annahme eines Eventualvorsatzes, wenn dem Täter bewusst war, dass das zweijährige

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Das hat der Senat unter Hinweis auf eine Reihe weiterer Entscheidungen (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 - und vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77; vgl. dazu auch Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79) zuletzt in seinem eine Entscheidung desselben Gerichts betreffenden Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - bekräftigt.
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 222/79

    Zum Merkmal der niederen Beweggründe bei gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Das hat der Senat unter Hinweis auf eine Reihe weiterer Entscheidungen (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 - und vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77; vgl. dazu auch Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79) zuletzt in seinem eine Entscheidung desselben Gerichts betreffenden Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - bekräftigt.
  • BGH, 20.07.1977 - 2 StR 191/77

    Voraussetzungen für die Einordnung von Rachsucht und Eifersucht als niedere

    Auszug aus BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80
    Das hat der Senat unter Hinweis auf eine Reihe weiterer Entscheidungen (BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546, 547; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 - und vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77; vgl. dazu auch Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79) zuletzt in seinem eine Entscheidung desselben Gerichts betreffenden Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - bekräftigt.
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Die Rechtsprechung hat allerdings auch bei zugrunde liegenden gefühlsmäßigen Regungen mehrfach ausgesprochen, daß dann ausnahmsweise auf eine nähere Erörterung der subjektiven Tatseite verzichtet werden kann, wenn der Gesamtzusammenhang der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zeigt, daß am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Beschl. vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80; BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH bei Holtz MDR 1981, 266) bzw. solche Zweifel fernliegen (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 6).
  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

    Da die Tat auch erst jetzt ein solches Ausmaß annahm, daß von einem groben Mißverhältnis zwischen ihr und dem Anlaß zur Tat gesprochen werden kann, hätte das Landgericht prüfen müssen, ob der Angeklagte in diesem Zeitpunkt trotz der erheblich verminderten Schuldfähigkeit seine Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHR StGB § 211 II - niedrige Beweggründe 2; BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 346/80

    Einstufung einer Tötung als aus niedrigen Beweggründen, wenn der Täter seine

    Zu dem inneren Erfordernis des Mordes aus niedrigen Beweggründen gehört jedoch, daß der Täter sich, und zwar im Augenblick der Tat, derjenigen Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln zu einem besonders verwerflichen machten; er muß ihre Bedeutung für die Tat erfaßt haben, ohne daß er selbst ihre Bedeutung nachvollzogen zu haben braucht (BGH LM Nr. 2 zu § 211 StGB; BGHSt 6, 329, 331; BGH NJW 1967, 1140; BGH GA 1975, 306; BGH, Urteil vom 13. Harz 1980 - 4 StR 64/80 - und Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80

    Niedrige Beweggründe bei der Misshandlung eines Säuglings durch den Vater -

    Daß dies so ist, braucht der Tatrichter nur in seltenen Ausnahmefällen nicht ausdrücklich zu erörtern, nämlich dann, wenn es angesichts der Gesamtumstände des Falles außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80).
  • BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln

    Ein Ausnahmefall, wie ihn die Rechtsprechung dann angenommen hat, wenn schlechterdings kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen bestehen konnte (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80 - und Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80), liegt hier nicht vor.
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